Bürgerinitiative Frieding-Nord


FÜR eine Lösung, die ALLE akzeptieren!
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Zentrale Standpunkte der Bürgerinitiative Frieding-Nord


In Gesprächen der Bürgerinitiative mit Gemeindevertretern, den örtlichen Betreiben, sowie Bürgern aus der Gemeinde Andechs und angrenzenden Gemeinden vertritt die Bürgerinitiative Frieding-Nord stets eine klare Position mit den folgenden zentralen Schwerpunktthemen.

Bei der Suche nach einer Lösung die alle Beteiligten akzeptieren können wollen wir insbesondere die Themen Verkehr, Lärm, Kosten, und die Planung im Allgemeinen gelöst sehen. Das wir mit dieser Forderung nicht alleine dastehen zeigen auch die zahlreichen Einsprüche der Vetreter öffentlicher Belange, Bürger der Gemeinde Andechs, sowie unserer Nachbargemeinden zu diesen Themen.

Unsere Position im Einzelnen:

Verkehrskonzept / Wertminderung der Wohnbebauung

Für die Bürgerinitiative ist ein Verkehrskonzept, welches den Verkehr möglichst von Frieding fernhält, Grundvoraussetzung für die Planung und somit unumgänglich.

Für das geplante Gebiet fehlt bisher jegliches Konzept. Der Verkehr wird aufgrund der geographischen Lage des Gewerbegebietes, bzw. der gegebenen Straßen- u. Wegesituation, überwiegend durch Frieding abfließen (z.B.: Hartstrasse → Rothenfeld).
Dies ist für die Bürgerinitiative nicht tragbar, wird von uns eindeutig abgelehnt und ist daher zu vermeiden!

Verkehr und Lärm beeinträchtigen das gesamte Dorfgebiet.
Dies führt in letzter Konsequenz zu einer möglicherweise erheblichen Wertminderungen der bestehenden Wohngebäude. Auch aus diesem Grund lehnt die Bürgerinitiative das Gewerbegebiet ab, bzw. fordert vor Realisierung ein klares Verkehrskonzept.


Unsere Forderungen werden gestützt durch die Träger öffentlicher Belange.
Sowohl bei den Trägern öffentlicher Belange als auch unseren Nachbargemeinden hat das Thema Verkehr einen sehr hohen Stellenwert.
Die nachfolgende kurze Zusammenfassung unterstreicht dies deutlich.

LA STA und Straßenbauamt Weilheim verweisen auf:
  • Weg- bzw. Verkehrsverbindungen über Drössling / Perchting / Widdersberg u. Herrsching sind absolut nicht für das zu erwartende Verkehrsaufkommen ausgelegt (zu schmal / zu Kurvenreich / Engstelle Drössling).
  • der Verkehr wird zu einem sehr hohen Prozentsatz durch den Ort Frieding, hier insbes. über die Hartstrasse, Richtung Rothenfeld, abfließen!

Gemeinden Seefeld und Herrsching:
  • haben sich in ihren Stellungnahmen klar gegen das Gewerbegebiet ausgesprochen. Dies vor allem wegen der unzumutbaren Verkehrssituation

Straßenbauamt / LA Starnberg / Polizei Herrsching führen auf:
  • je 3 Zufahrten (0st und West) aus dem Gewerbegebiet, auf die Kreisstraße sind zu bündeln
  • die Gemeinde hat alle Kosten für die erforderlichen Anbindungen zu übernehmen
  • Unterhalt, wie z.B. Winterdienst für Geh- u. Radweg hat die Gemeinde zu übernehmen
  • Geh- u. Radweg enden sinnlos mit dem Gewerbegebiet?
  • Aufstellflächen sind zu gering (Sattelzug könnte ggf. noch auf der Kreisstraße stehen)
  • § 23 Abs. Bay. Str.WG = Bebauung muss mind. 15 mtr. von der Kreisstraße entfernt sein
  • Querung des Geh- u. Radweges durch die div. Einfahrten ist problematisch


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Lärm, bzw. Einhaltung der Immissionswerte

Als Bürgerinitiative vertreten wir hier klar den Standpunkt, dass alle aktuell offenen Themen sach- und fachgerecht abgehandelt sein müssen, bevor an eine konkrete weitere Planung gedacht werden kann. Unnötige und überflüssige Ausgaben für immer neue Planungen und Gutachten sind zu vermeiden.

Konkret bedeutet dies:
  • der Bolzplatz ist schalltechnisch in das Lärmkontingent mit aufzunehmen
    (welche für die Gesamtgemeinde sinnvolle Nutzung ist hier vorstellbar)?
  • der Bannweg ist, gem. § 3 BauNV, als “Wohnen Rein“ einzustufen
  • eine Einigung mit der Familie Kaiser ist herbeizuführen
  • die angedachte Nutzung des Mischgebietes (zwischen Bannweg u. Fa. Strobl) ist schalltechnisch zu überarbeiten
Unsere Bedenken, Anregungen und Einwände werden bei diesem Thema voll umfänglich durch die Träger öffentlicher Belange unterstützt. Die nachfolgende “Auswahl“ dieser Stellungnahmen zeigt dies deutlich:

LA Starnberg:
  • Festsetzungen sind erst nach einer Einigung mit der Familie Kaiser möglich!!
    (auch das Gutachterbüro Müller BBM  - Lärmgutachten -  hat in seinen Ausführungen bereits darauf hingewiesen,  dass eine Einigung mit  der Familie Kaiser Voraussetzung für weitere Planungen ist)!
  • Verpflichtung der Betriebe (Strobl / Zerhoch / Painhofer) zur Einhaltung der Emissionsansätze fehlt?
  • Einhausung der geplanten Brecheranlage fehlt
  • Lärm- und Staubemission für die geplante Abgrabung (Fa. Strobl) sind zu ergänzen
  • Bolzplatz wurde Schalltechnisch überhaupt nicht bewertet? Dies ist nachzuholen??
  • im Nordteil der Fl Nr. 328 ist kein Mischgebiet zuzulassen!!
  • die Geräuschimmissionen des geplanten Gewerbegebietes müssen im Wohngebiet vernachlässigbar sein!!

Dies bedeutet, dass die Beurteilung des Bannweges [Wohnen Rein], gem. § 3 BauNV durchzuführen ist. Hierzu ist eine “qualifizierte Beurteilung und Beschlussfassung“ durch den Gemeinderat erforderlich.


Allgemeine Informationen & Hinweise zu TA Lärm und "Wohnen Rein":

TA Lärm:
6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
  b) in Gewerbegebieten tags 65 db(A) nachts 50 db(A)
  c) in Dorf- u. Mischgebieten   60 db(A)   45 db(A)
  d) in allgem. Wohngebieten   55 db(A)   40 db(A)
  e) in reinen Wohngebieten   50 db(A)   35 db(A)


§3 BauNV Wohnen Rein):
(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
  1. Wohngebäude,
  2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
  1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
  2. sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
(4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.


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Kostenbeteiligung

Die Initiative für die Planung des Gewebegebietes ist ursprünglich von einzelnen Grundstückseigentümern ausgegangen.
Die bisherige, sehr kosten- u. arbeitsintensive Planung (tatsächliche angefallenen Kosten, aber auch die “Manpower“ der MA des Rathauses) wurde dennoch ausschließlich von der Gemeinde, damit von der Allgemeinheit getragen! Dies ist für die Zukunft auszuschließen.

Die Bürgerinitiative vertritt ganz klar die Meinung, dass nach § 11 BauGB ab sofort, alle Kosten für:

Planung / Gutachten / Baumaßnahmen etc. auf die Nutznießer umgelegt werden. Ein geeigneter Umlageschlüssel hierfür ist zu finden.
Die Kosten sind vor einer Weiterplanung zu ermitteln, den Grundstückseigentümern vorzulegen und diese dann entsprechend zu beteiligen!

§ 11 Städtebaulicher Vertrag BauGB (Auszug aus § 11)

(1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein:
  3. die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind; dazu gehört auch die Bereitstellung von Grundstücken;


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Bolzplatz - Frieding

Die Bürgerinitiative fordert, dass das Gebiet des derzeitigen Bolzplatzes (etwa ca. 5.000 m²6.000 m²) so erhalten werden muss, dass eine mögliche künftige Wohnbebauung realisiert werden kann.

Es ist daher eine Ausweisung als “Wohnen Allgemein“ anzustreben. Um dies sicherstellen zu können, ist das Gebiet schalltechnisch entsprechend “WA“ in die Lärmkontingentierung mit aufzunehmen.

Eine Gemeinde unserer Größe und mit den extrem eingeschränkten finanziellen Verhältnissen kann und darf es sich nicht leisten Gemeindevermögen in Millionenhöhe zu “verschleudern“.

Der gesamte Gemeinderat hat deshalb vor einer weiteren Planung die klare Entscheidung zu treffen:
  1. soll der Bolzplatz für eine evt. künftige Wohnbebauung erhalten werden?
    oder
  2. soll das Gewerbegebiet, so wie geplant realisiert werden, und der Bolzplatz damit für alle Zeit für eine Wohnbebauung verloren sein.
Angesichts der leeren Gemeindekassen und im Hinblick darauf, dass seit Jahren ein dorfnaher Ersatz-Bolzplatz zur Verfügung steht, plädiert die Bürgerinitiative ganz klar für eine mögliche Wohnbebauung.


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Keine weitere Zersiedelung unserer Landschaft

Für uns als Bürgerinitiative ist eine weitere Zersiedelung unserer Landschaft nicht hinnehmbar. Der Dorfcharakter von Frieding muss erhalten bleiben!

Unsere Meinung wird gestützt durch zahlreiche Stellungnahmen/ Einwände zum Thema Zerstörung unserer Landschaft, bzw. Erhalt des derzeitigen Dorfcharakters.

Auch die Träger öffentlicher Belange äußern sich in unserem Sinne.

Das LA Starnberg, bzw. die Regierung von Oberbayern erklären:
  • Umfang der Ausweisung ist zu groß
  • Parzellen sind nicht effizient genutzt
  • zuviel an Landverbrauch
  • eine Innenentwicklung, gem. § 3.2. LEP hat Vorrang vor der Außenentwicklung
  • kommunaler Flächenkataster sollte aufgestellt werden

Vor einer weiteren Planung ist daher auf jeden Fall zu klären:

was passiert, wenn die Fläche eines privilegierten Landwirts durch die Planung zum Gewerbegebiet erklärt wird. Ist eine erneute Aussiedlung (Hallen), bei bestehender Privilegierung durch diese Landwirte dann an anderer Stelle möglich?


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