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In Gesprächen der Bürgerinitiative mit
Gemeindevertretern, den örtlichen Betreiben, sowie
Bürgern aus der Gemeinde Andechs und angrenzenden Gemeinden
vertritt die Bürgerinitiative Frieding-Nord stets eine klare
Position mit den folgenden zentralen Schwerpunktthemen.
Bei der Suche nach einer Lösung die alle Beteiligten
akzeptieren können wollen wir insbesondere die Themen Verkehr,
Lärm, Kosten,
und die Planung im Allgemeinen gelöst
sehen.
Das wir mit dieser Forderung nicht alleine dastehen zeigen auch die
zahlreichen Einsprüche der Vetreter öffentlicher
Belange, Bürger der Gemeinde Andechs, sowie unserer
Nachbargemeinden zu diesen Themen.
Unsere Position im Einzelnen:
Verkehrskonzept / Wertminderung der
Wohnbebauung
Für die Bürgerinitiative ist ein
Verkehrskonzept, welches den Verkehr möglichst von Frieding
fernhält, Grundvoraussetzung für die Planung und
somit unumgänglich.
Für das geplante Gebiet fehlt bisher jegliches Konzept. Der
Verkehr wird aufgrund der geographischen Lage des Gewerbegebietes, bzw.
der gegebenen Straßen- u. Wegesituation, überwiegend
durch Frieding abfließen (z.B.: Hartstrasse →
Rothenfeld).
Dies ist für die
Bürgerinitiative nicht tragbar, wird von uns eindeutig
abgelehnt und ist daher zu vermeiden!
Verkehr und Lärm
beeinträchtigen das gesamte Dorfgebiet.
Dies führt in letzter Konsequenz zu einer
möglicherweise erheblichen Wertminderungen der bestehenden
Wohngebäude.
Auch aus diesem Grund lehnt die Bürgerinitiative das
Gewerbegebiet ab, bzw. fordert vor Realisierung ein klares
Verkehrskonzept.
Unsere Forderungen werden gestützt durch die Träger
öffentlicher Belange.
Sowohl bei den Trägern öffentlicher Belange als auch
unseren Nachbargemeinden hat das Thema Verkehr einen sehr hohen
Stellenwert.
Die nachfolgende kurze Zusammenfassung unterstreicht dies deutlich.
LA STA und Straßenbauamt
Weilheim verweisen auf:
- Weg- bzw.
Verkehrsverbindungen über
Drössling / Perchting / Widdersberg u. Herrsching sind absolut
nicht für das zu erwartende Verkehrsaufkommen ausgelegt (zu
schmal / zu Kurvenreich / Engstelle Drössling).
- der Verkehr wird zu einem sehr
hohen
Prozentsatz durch den Ort Frieding, hier insbes.
über die
Hartstrasse, Richtung Rothenfeld, abfließen!
Gemeinden Seefeld und Herrsching:
- haben sich in ihren
Stellungnahmen klar gegen
das Gewerbegebiet ausgesprochen. Dies vor allem wegen der unzumutbaren
Verkehrssituation
Straßenbauamt / LA Starnberg / Polizei
Herrsching führen auf:
- je 3 Zufahrten (0st und
West) aus dem
Gewerbegebiet, auf die Kreisstraße sind zu bündeln
- die Gemeinde hat alle Kosten
für die
erforderlichen Anbindungen zu übernehmen
- Unterhalt, wie z.B.
Winterdienst für
Geh- u. Radweg hat die Gemeinde zu übernehmen
- Geh- u. Radweg enden sinnlos
mit dem
Gewerbegebiet?
- Aufstellflächen
sind zu gering
(Sattelzug könnte ggf. noch auf der Kreisstraße
stehen)
- § 23 Abs. Bay.
Str.WG = Bebauung muss
mind. 15 mtr. von der Kreisstraße entfernt sein
- Querung des Geh- u. Radweges
durch die div.
Einfahrten ist problematisch
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Lärm,
bzw.
Einhaltung der
Immissionswerte
Als Bürgerinitiative vertreten wir hier
klar den Standpunkt,
dass alle aktuell offenen Themen sach- und fachgerecht abgehandelt sein
müssen, bevor an eine konkrete weitere Planung gedacht werden
kann. Unnötige und überflüssige Ausgaben
für immer neue Planungen und Gutachten sind zu vermeiden.
Konkret bedeutet dies:
- der Bolzplatz ist schalltechnisch in das
Lärmkontingent mit aufzunehmen
(welche für die
Gesamtgemeinde sinnvolle Nutzung ist hier vorstellbar)?
- der Bannweg ist, gem. § 3 BauNV, als
“Wohnen Rein“ einzustufen
- eine Einigung mit der Familie Kaiser ist
herbeizuführen
- die angedachte Nutzung des Mischgebietes
(zwischen Bannweg u. Fa. Strobl) ist schalltechnisch zu
überarbeiten
Unsere Bedenken, Anregungen und Einwände werden bei diesem
Thema voll umfänglich durch die Träger
öffentlicher Belange unterstützt. Die nachfolgende
“Auswahl“ dieser Stellungnahmen zeigt dies
deutlich:
LA Starnberg:
- Festsetzungen sind erst nach
einer Einigung
mit der Familie Kaiser möglich!!
(auch das Gutachterbüro
Müller BBM -
Lärmgutachten - hat
in seinen Ausführungen bereits darauf
hingewiesen, dass
eine Einigung mit der
Familie Kaiser Voraussetzung für weitere
Planungen ist)!
- Verpflichtung der Betriebe
(Strobl / Zerhoch /
Painhofer) zur Einhaltung der Emissionsansätze fehlt?
- Einhausung
der geplanten
Brecheranlage fehlt
- Lärm- und
Staubemission für
die geplante Abgrabung (Fa. Strobl) sind zu ergänzen
- Bolzplatz
wurde
Schalltechnisch
überhaupt nicht bewertet? Dies ist nachzuholen??
- im
Nordteil der Fl Nr. 328
ist kein
Mischgebiet zuzulassen!!
- die Geräuschimmissionen des
geplanten
Gewerbegebietes müssen im Wohngebiet
vernachlässigbar
sein!!
Dies bedeutet, dass die Beurteilung des Bannweges [Wohnen
Rein], gem. § 3 BauNV
durchzuführen ist. Hierzu ist eine “qualifizierte
Beurteilung und Beschlussfassung“ durch
den Gemeinderat erforderlich.
Allgemeine Informationen
& Hinweise zu TA Lärm und "Wohnen Rein":
TA Lärm:
6.1
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Immissionsrichtwerte für
Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen
für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden |
|
b)
in Gewerbegebieten |
tags
|
65
db(A) |
nachts
|
50
db(A) |
|
c)
in Dorf- u. Mischgebieten |
|
60
db(A) |
|
45
db(A) |
|
d)
in allgem. Wohngebieten |
|
55
db(A) |
|
40
db(A) |
|
e)
in reinen Wohngebieten |
|
50
db(A) |
|
35
db(A) |
§3 BauNV Wohnen
Rein):
(1) Reine Wohngebiete
dienen dem Wohnen. |
(2) Zulässig
sind |
|
1. Wohngebäude, |
|
2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den
Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. |
(3) Ausnahmsweise
können zugelassen werden |
|
1. Läden und nicht
störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des
täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets
dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, |
|
2. sonstige Anlagen für soziale
Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets
dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche
und sportliche Zwecke. |
(4) Zu den nach Absatz 2
sowie den §§ 2, 4 bis 7
zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche,
die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.
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Kostenbeteiligung
Die Initiative für die Planung des Gewebegebietes ist
ursprünglich von einzelnen
Grundstückseigentümern ausgegangen.
Die bisherige, sehr kosten- u. arbeitsintensive Planung
(tatsächliche angefallenen Kosten, aber auch die
“Manpower“ der MA des Rathauses) wurde dennoch
ausschließlich von der Gemeinde, damit von der Allgemeinheit
getragen! Dies ist für die Zukunft auszuschließen.
Die Bürgerinitiative vertritt
ganz klar die Meinung, dass nach § 11 BauGB ab sofort, alle
Kosten für:
Planung / Gutachten / Baumaßnahmen etc. auf die
Nutznießer umgelegt werden. Ein geeigneter
Umlageschlüssel hierfür ist zu finden.
Die Kosten sind vor einer Weiterplanung zu ermitteln, den
Grundstückseigentümern vorzulegen und diese dann
entsprechend zu beteiligen!
§ 11 Städtebaulicher
Vertrag BauGB (Auszug aus § 11)
(1) Die Gemeinde kann
städtebauliche Verträge
schließen. Gegenstände eines
städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein: |
|
3. die Übernahme von Kosten oder
sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für
städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden
sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind;
dazu gehört auch die Bereitstellung von Grundstücken;
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Bolzplatz
- Frieding
Die Bürgerinitiative fordert, dass das
Gebiet des derzeitigen Bolzplatzes (etwa ca. 5.000
m²
– 6.000 m²) so erhalten
werden muss, dass eine
mögliche künftige Wohnbebauung realisiert werden kann.
Es ist daher eine Ausweisung als “Wohnen Allgemein“
anzustreben. Um dies sicherstellen zu können, ist das Gebiet
schalltechnisch entsprechend “WA“ in die
Lärmkontingentierung mit aufzunehmen.
Eine Gemeinde unserer Größe und mit den extrem
eingeschränkten finanziellen Verhältnissen kann und
darf es sich nicht leisten Gemeindevermögen in
Millionenhöhe zu “verschleudern“.
Der gesamte Gemeinderat hat deshalb vor einer weiteren Planung die
klare Entscheidung zu treffen:
- soll der Bolzplatz für eine evt.
künftige Wohnbebauung erhalten werden?
oder
- soll das Gewerbegebiet, so wie geplant
realisiert werden, und der Bolzplatz damit für alle Zeit
für eine Wohnbebauung verloren sein.
Angesichts der leeren Gemeindekassen und im Hinblick darauf, dass
seit Jahren ein dorfnaher Ersatz-Bolzplatz zur Verfügung steht,
plädiert die Bürgerinitiative ganz klar für
eine mögliche Wohnbebauung.
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Keine
weitere
Zersiedelung unserer
Landschaft
Für uns als Bürgerinitiative ist
eine weitere
Zersiedelung unserer Landschaft nicht hinnehmbar. Der Dorfcharakter von
Frieding muss erhalten bleiben!
Unsere Meinung wird gestützt durch zahlreiche Stellungnahmen/
Einwände zum Thema Zerstörung unserer Landschaft,
bzw. Erhalt
des derzeitigen Dorfcharakters.
Auch die Träger öffentlicher Belange
äußern sich in unserem Sinne.
Das LA Starnberg, bzw. die Regierung von Oberbayern erklären:
- Umfang der
Ausweisung ist zu
groß
- Parzellen
sind nicht
effizient genutzt
- zuviel an
Landverbrauch
- eine Innenentwicklung, gem.
§ 3.2.
LEP hat Vorrang vor der Außenentwicklung
- kommunaler
Flächenkataster sollte
aufgestellt werden
Vor einer weiteren Planung ist daher auf
jeden Fall zu klären:
was passiert, wenn die Fläche eines privilegierten Landwirts
durch
die Planung zum Gewerbegebiet erklärt wird. Ist eine erneute
Aussiedlung (Hallen), bei bestehender Privilegierung durch diese
Landwirte dann an anderer Stelle möglich?
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